Finanzierungsmöglichkeiten

Arbeitgeber*innen

Arbeitgeber*innen können für die betriebliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen und die Personal - und Organisationsentwicklung staatliche Fördermittel beantragen.

Gefördert werden bis zu 80% der Gesamtkosten über das Förderprogramm „Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG (betrieblicher Zugang)“.

Arbeitnehmer*innen

Arbeitnehmer*innen können für die berufsbezogene Weiterbildung Fördermittel beantragen. Auszubildende / Schüler*innen (BFS) erhalten eine Förderung für Zusatzqualifikationen.

Gefördert werden bis zu 90% der Gesamtkosten über das Förderprogramm „Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG (individueller Zugang)“.

Bei Fragen zu Finanzierungsmöglichkeiten können Sie sich außerdem jederzeit hier an das PBW wenden.