Aufsichtspflicht in Kindertagesstätten und im Hort
Werden Sie als pädagogische*r Mitarbeiter*in sicherer im Umgang mit Situationen, die die Aufsichtspflicht in Ihrer täglichen Arbeit betreffen! Die Haftung für die Verletzung der Aufsichtspflicht ist nicht ganz ausgeschlossen. Sie erhalten aber in diesem Seminar vielfältige Möglichkeiten Schäden zu vermeiden und um selbst im Schadensfall, nicht haften zu müssen. Diese Möglichkeiten bilden den Schwerpunkt des Seminars und werden anhand von praktischen Beispielen erläutert.
Inhalt
- Aufsichtspflicht und Aufsichtspflichtverletzung (§ 823 BGB)
- Kriterien und Maßnahmen der Aufsichtspflicht
- Beispiele aus der Rechtsprechung
- Delegation der Aufsichtspflicht durch die Sorgeberechtigten
- Beginn und Ende der Aufsichtspflicht - Notwendigkeit betrieblicher Regelungen
- Aufsichtspflicht bei Spiel und Beschäftigung
- Aufsicht bei Unternehmungen und Aktivitäten (z.B. im Straßenverkehr, Feste, u.a.)
- Organisations- und Verkehrssicherungspflichten
- Einbeziehung von Praktikant*innen und Ehrenamtlichen
- Versicherungsschutz für Kinder und Mitarbeiter*innen der Einrichtung
Datum & Uhrzeit
27.10.2020, 9:00 - 16:00
Seminarnummer
C-085-20S
Referent*innen
Dr. Thomas Auerbach (Dipl. Jurist )
Ort
KinderStärken e.V.
Breite Straße 63
39576 Stendal
Gebühr
109,00 € (inkl. Seminarunterlagen)
10%-Frühbucher-Rabatt bei Anmeldung bis 12 Wochen vor Seminar-Beginn