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Beratung und Einsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI im Jahr 2017

Sind Sie auf dem neuestem Stand?

Jeder Pfl egedienst sollte nur besonders geschulte Beratungskräfte zu Erst- oder Beratungsgesprächen entsenden. Die zahlreichen Leistungsänderungen müssen in den Pflegealltag integriert und dem Kunden vermittelt werden. Mangels Information schöpfen vielePfl egebedürftige die Angebote der Pflegeversicherung nicht aus. Dabei wird häufig das Potential der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nicht richtig wahrgenommen oder als zu kompliziert verworfen.
Lassen Sie sich die kompetente Pflegeberatung Ihrer, auch potentiellen, Kund*innen nicht durch die von der Pflegekasse beauftragten Pflegeberater*innen aus der Hand nehmen!
Im Seminar erhalten Sie eine Übersicht über alle wesentlichen Änderungen durch PSG I und II, deren Auswirkungen auf den Pflegebedürftigen, die ambulanten Leistungen und nützliche Tipps für das Beratungsgespräch. Nur so sind Sie in der Lage, alle Möglichkeiten des Leistungsbezugs darzustellen, Ihre Leistungen anzubieten und insbesondere der Gefahr der Umwidmung des
Sachleistungsanspruchs nach dem neuen § 45 a SGB XI zu entgehen!

Inhalt
• 5 Pflegegrade: Selbständigkeit statt Minuten
• Die neue Pfl egebegutachtung und ihre Kriterien
• Überleitung Pfl egestufe zu Pflegegrad und deren Auswirkung
• Die Kombination von Alt- und Neuleistungen
• Umwidmung
• Berechnungsbeispiele

Nach dem neuen § 37 Abs.5 SGB XI gibt es künftig Richtlinien für den Beratungseinsatz, welche im Seminar vorgestellt werden, soweit diese bis dahin vorliegen.

Datum & Uhrzeit
10.05.2017, 10:00 - 17:00

Seminarnummer
4A-037-17

Referent*innen
Petra Sadjadi-Laridjani (Rechtsanwältin)

Ort
PBW GmbH Magdeburg
Wiener Straße 2
39112 Magdeburg

Gebühr
Gebühr: 99,00 € (für Absolvent*innen und Schüler*innen der Fachschulen Drübeck/Aschersleben 65,00 €) (inkl. Seminarunterlagen)

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