Neue Qualitätsprüfungsrichtlinien für die ambulante Pflege
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Bereich "QPR ambulant" wurde die Ausschreibung gegenüber der Veröffentlichung im Bildungskalender angepasst! (Stand: 10.05.22)
Der Abschlussbericht zu den neuen ambulanten QPR liegt bereits seit 2018 vor. Mit der endgültigen Fassung der QPR ist wahrscheinlich erst Mitte 2023 zu rechnen.
Lassen Sie uns gespannt sein, ob es gelingt, die Diskrepanz zwischen den Bedarfslagen pflegebedürftiger Menschen in ihrem häuslichen Umfeld und dem finanzierbaren Leistungsspektrum zu berücksichtigen.
Sicher ist jedoch, dass der Prüfkatalog der neuen
QPR wie im stationären Bereich auch an die Themenfelder des
Begutachtungsinstrumentes angelehnt sein wird. Sicher ist ebenfalls, dass dem Fachgespräch, ähnlich
den stationären Prüfungen, ein hoher Stellenwert eingeräumt wird.
Im neuen Prüfsystem werden die einzelnen Kategorien als prüfungsrelevante „Qualitätsaspekte“ bezeichnet, die sich wahrscheinlich in verschiedene Teilaspekte gliedern.
• Bereich 1: Unabhängig von vereinbarten Leistungen zu prüfende Aspekte
• Bereich 2: Versorgung im Rahmen der individuell vereinbarten Leistungen
• Bereich 3: Maßnahmen im Rahmen ärztlich verordneter Leistungen
• Bereich 4: Sonstige Qualitätsaspekte in der personenbezogenen Prüfung
• Bereich 5: Einrichtungsbezogene Qualitätsaspekte
Inhalt
- Die neuen QPR und das neue Prüfsystem: Entwicklung und Grundlage
- Mögliche Neustrukturierung der Qualitätsbereich
- Bedeutung der Dokumentation (Strukturmodel) in der Qualitätsprüfung
- Bedeutung des Begutachtungsassessments
Datum & Uhrzeit
01.09.2022, 9:00 - 16:00
Seminarnummer
A-165-22P
Referent*innen
Michaela Werth (Pflegedozentin, BA (Pflege))
Ort
PBW GmbH Magdeburg
Wiener Straße 2
39112 Magdeburg
Gebühr
137,00 € (inkl. Seminarunterlagen)