Weiterbildung zur Kinderschutzfachkraft
Die insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII §§ 8a, b und § 4 KKG - Zertifikatskurs
Nach der Einführung des Begriffes „insoweit erfahrene Fachkraft“ haben sich in der Praxis diverse Begriffe wie „Fachkraft im Kinderschutz“ oder „Kinderschutzfachkraft“ etabliert. Durch diese synonyme Verwendung der Begrifflichkeiten in der beruflichen Praxis, sind Fragen zur Qualifikation der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ laut geworden.
Die insoweit erfahrene Fachkraft wird beim Vorliegen von gewichtigen Anhaltspunkten von Kindeswohlgefährdung beratend hinzugezogen. Sie muss abhängig vom jeweiligen Fall über spezifisches Fachwissen und Erfahrungen verfügen und wird für das jeweilige Beratungsanliegen entsprechend ausgewählt.
Der Gesetzgeber macht keine
detaillierten inhaltlichen Vorgaben für die Profession der insoweit erfahrenen
Fachkraft. Diese müssen von den örtlichen Träger in einer Vereinbarung nach §8a
Abs. 4 SGBVIII festgelegt werden. Bezogen auf Sachsen-Anhalt bedeutet dies für die
Qualifikation:
- Es muss eine sozialpädagogischen, psychologischen oder jugendhilfespezifischen Berufsausbildung vorliegen („Fachkraft“)
- Und die Person muss Praxiserfahrungen im Hinblick auf die jeweiligen Hilfe- und Gefährdungskontexte bei Kindeswohlgefährdung aufweisen („insoweit erfahren“)
Kinderschutzfachkräfte können daher unter bestimmten Voraussetzungen als „insoweit erfahrene Fachkräfte“ eingesetzt werden. Die Qualifikation zur Kinderschutzfachkraft allein genügt aber nicht, um als „insoweit erfahrene Fachkraft“ tätig zu werden. Die Benennung zur „insoweit erfahrenen Fachkraft“ liegt in der Hoheit des örtlichen Trägers.
Wer kann an der Weiterbildung teilnehmen?
Die Weiterbildung richtet sich an Fachkräfte der Kinder-und Jugendhilfe mit mehrjähriger Berufserfahrung, die im Rahmen des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII eine beratende oder koordinierende Funktion wahrnehmen oder sich für solche Funktionen qualifizieren möchten.
Außerdem ist die Weiterbildung offen für Interessierte, die sich in einem intensiven Kurs zum Kinderschutz fortbilden möchten. Zudem kann der Kurs als Zusatzqualifikation für „insoweit erfahrene Fachkräfte“ dienen.
Dieser Kurs bietet Ihnen die Möglichkeit, sich ohne Zugangsvoraussetzungen zu folgenden Themen zum Basiswissen des Kinderschutzes fortzubilden:
Inhalt
Modul I:
- Einführung in das Thema (u.a. über Fallbeispiele) – Grundlagen, Rahmenbedingungen, Ursachen; Sichtweise und Standards des Jugendamtes
- Recht allgemein (Grundgesetz, § 1666 BGB, §§ 8a und b SGB VIII, §4 KKG/Bundeskinderschutzgesetz; Kindeswohl und seine Gefährdung, Formen der Gefährdung, fachliche Verantwortung und Rolle der InsErFa aus rechtlicher Sicht)
- Kindeswohlgefährdung aus ärztlicher und psychologischer Sicht – Einblick in die ärztliche und psychologische Gutachtenerstellung, Dokumentation, Begutachtung, Handlungsoptionen, Opferperspektiven, Täterperspektiven
- Rolle und Funktion der InsErFa/Anforderungen – Kindeswohl und Formen der Gefährdung wie Vernachlässigung,physische/psychische Misshandlung, häusliche Gewalt, sexueller Missbrauch; Risikoeinschätzung, spezielle Probleme bei der Einschätzung; Opferperspektiven, Täterperspektiven; Dokumentation
- Fallmanagement – Recht im Speziellen – Fälle aus der Praxis/Falleinschätzung, Handlungsoptionen/Intervention und Dokumentation, Gerichtsbarkeit (Familiengericht)
- Fallmanagement – Beobachtung, Gefährdungseinschätzung, spezielle Probleme bei der Einschätzung, adäquates Handeln/Intervention; Kooperation mit verschiedenen Fachdiensten, Standards in Bezug auf Vorgehen bei Anfangsverdacht und begründetem Verdacht; Hilfen für das Kind; Dokumentation
- Konfrontationsgespräche bei Kindeswohlgefährdung – Gesprächsführung und Selbstmanagement; Gesprächssituationen mit Eltern, den betroffenen Kindern und Jugendlichen selbst sowie deren Geschwistern; Methoden; Chancen und Grenzen; Selbstschutz und Vertrauen
- Kooperation/Vernetzung – innerhalb der Einrichtung (von den unmittelbaren Kollegen bis hin zum Träger) sowie außerhalb mit Dritten (Beratungsstellen, Fachdienste, Familiengericht, Ämter usw.)
- Supervision/Abschlussrunde
- 88 UE – Präsenz
- 12 UE – Selbstlernphasen, berufliche Reflexion in der Praxis
Abschlussprüfung zum Erhalt eines Zertifikates:
- Prüfung – jeder Prüfling erhält ein Fallbeispiel zur Bearbeitung (Vorbereitungszeit 30 min.), die Prüfungssituation besteht aus der Vorstellung des Falls sowie der Darstellung der daraus abgeleiteten Handlungsoptionen und Intervention vor der Gruppe mit kurzer Diskussion (da sich die Methode der Fallarbeit durch den gesamtem Kurs zieht, ist
diese Form der
Prüfung für die Teilnehmenden keine unbekannte Situation)
Der Kurs schließt nach vollständigem Absolvieren der 5 Module und einer Prüfung mit dem Zertifikat: „Kinderschutzfachkraft“
*Einzelfallentscheidungen bei Fehlen eines Kurstages bleiben dem Bildungswerk vorbehalten.
Und wir bieten Ihnen noch mehr!
Als Spezialisierung im Bereich Kinderschutz bieten wir Ihnen zusätzlich den Zertifikatskurs „Sexualpädagogische Intervention bei sexuell grenzverletzendem Verhalten/sexuellem Missbrauch“ mit 90UE an.
Dieser Kurs kann auch unabhängig von der Ausbildung zur Kinderschutzfachkraft besucht werden. Er ist offen für alle Interessierten.
Bei Teilnahme an beiden Kursen erhalten Sie zum
Abschluss ein Gesamtzertifikat. Weitere Informationen zu den Kursinhalten erhalten sie unter https://pbw-md.de/seminar/523.
Datum & Uhrzeit
21.03.2018 - 09:30 - 16:30 Uhr
22.03.2018 - 09:00 - 16:00 Uhr
26.04.2018 - 09:00 - 16:00 Uhr
27.04.2018 - 09:00 - 16:00 Uhr
24.05.2018 - 09:30 - 16:30 Uhr
25.05.2018 - 09:00 - 16:00 Uhr
14.06.2018 - 09:30 - 16:30 Uhr
23.08.2018 - 09:30 - 16:30 Uhr
24.08.2018 - 09:00 - 16:00 Uhr11.09.2018 - 09:00 - 16:00 Uhr26.09.2018 - 09:30 - 16:30 Uhr
Seminarnummer
K3-M1-18S
Referent*innen
Fachstelle Wildwasser (Wildwasser Magdeburg e.V. - Verein gegen sexualisierte Gewalt)
Dr. Kathrin Stoltze (Dipl. Psychologin, psychologische Psychotherapeutin, system. Kinder- und Jugendlichen-Therapeutin, Supervisorin )
Dr. Norbert Beck (Facharzt für Rechtsmedizin, Opferambulanz des Instituts für Rechtsmedizin der OvGU Magdeburg )
Hendrik Möser (Dipl.-Päd., System. Therapeut, Supervisor, Kinder- und Jugendlichentherapeut (SG), Traumapädagoge, Sexualtherapeut
)
Petra Küllmei (Fachanwältin Familienrecht, Schwerpunkt Strafrecht/Opferschutz)
Sebastian Schwerdfeger (Psychologe, System. Berater/Familientherapeut und Coach
)
Sina Schwerdfeger (Dipl. Soz.-Päd., Kinderschutzfachkraft
)
Ort
PBW GmbH Magdeburg
Wiener Straße 2
39112 Magdeburg
Gebühr
1.055,00 € pro Teilnehmer für Mitglieder des PARITÄTISCHEN LSA zzgl. der Prüfungsgebühr von 95,00 € (1.095,00 € pro Teilnehmer für Nichtmitglieder des PARITÄTISCHEN zzgl. der Prüfungsgebühr von 95,00 €)
Bemerkung
*Dieser Kurs ist anerkannt für die Gewährung von Bildungsurlaub.*
Bitte beachten Sie die Möglichkeit der Nutzung von Fördermöglichkeiten und deren rechtzeitige Beantragung.