Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung
Auswirkungen auf den Datenschutz in sozialen Einrichtungen
Am 25.05.2016 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Nach einer Übergangszeit von 2 Jahren ist diese auch auf soziale Unternehmen anzuwenden. Infolge von Öffnungsklauseln sind Änderungen in der nationalen Gesetzgebung erfolgt. Die EU-DSGVO und das BDSG (neu) sind seit dem 25. Mai 2018 anwendbar.
Im Seminar werden die Grundsätze der EU-Verordnung dargestellt und – je nach Stand der nationalen Gesetzgebung – die praktische Umsetzung diskutiert.
Inhalt
- Anwendungsbereich und Ziele der EU-DSGVO, Öffnungsklauseln für die nationalen Gesetzgeber, Stand der Umsetzung durch das neue Bundesdatenschutzgesetz
- Einzelne Regelungstatbestände der EU-DSGVO im Vergleich zur bisherigen Rechtslage nach dem BDSG
- Grundsatz des Umgangs mit personenbezogenen Daten, sensitive Daten, Anforderungen an die Einwilligung des Betroffenen
- Regelungen des Umgangs zum Beschäftigtendatenschutz im Unternehmen, Neues zur Videoüberwachung, Datenschutz-Folgenabschätzung
- Verpflichtung zur Führung der Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeit nach Art. 30 DSGVO (Verfahrensverzeichnis), Ausnahmen von der Verpflichtung
- Datenschutzbeauftragte*r, Bestellpflicht, Rechte und Pflichten des DSB, Meldepflicht an die Aufsichtsbehörde, Sanktionen
- Organisatorisch-technische Anforderungen der DSGVO an die Datensicherheit, konkrete Maßnahmen und Schutzziele der Datensicherheit
- Neuregelungen zu Sanktionen und Bußgeldern
- Umsetzung der Regelungen durch das neue Bundesdatenschutzgesetz
Datum & Uhrzeit
14.06.2019, 09:00 - 16:00
Seminarnummer
A-003-19A2P
Referent*innen
Dr. Thomas Auerbach (Dipl. Jurist )
Ort
PBW GmbH Magdeburg
Wiener Straße 2
39112 Magdeburg
Gebühr
109,00 € (inkl. Seminarunterlagen)
Bemerkung